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Verhaltensregeln zur Jahreshauptversammlung 2020

9. August 2020

Wegen der Corona-Pandemie stehen die Organisatoren der diesjährigen Jahreshauptversammlung vor großen Herausforderungen. Die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Regeln sind dabei streng umzusetzen. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitgliedersteht an erster Stelle und hat für den Vorstand oberste Priorität.

 

Deshalb muss sich jeder Teilnehmer den Hygieneanforderungen unterordnen.

Diese sehen wie folgt aus:

  1. Vor Betreten der Räumlichkeiten des SV Hafen Rostock hat sich jeder Teilnehmer die Hände zu desinfizieren und in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Möglichkeiten dafür sind vorhanden.
  2. Nach dem Desinfizieren betritt jeder einzeln den Clubraum und setzt sich auf einen der bereit gestellten Stühle. Diese bleiben so wie vorgegeben mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand stehen.
  3. Bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist ein Mundschutz keine Pflicht. Da wo der Mindestabstand jedoch nicht eingehalten werden kann (z.B. beim Gang zur Toilette), besteht die Pflicht, einen solchen zu tragen.
  4. Der Clubraum wird während der Veranstaltung ständig belüftet.
  5. Während der Veranstaltung wird es keine Pause und keine gastronomische Versorgung geben. Dennoch muss keiner auf Bockwurst und Bier verzichten. Beides wird es nach der Versammlung im Außenbereich geben.

 

Der Vorstand wird sich bemühen, die Veranstaltung ohne größeren zeitlichen Verzug durchzuführen, so dass sich alle Teilnehmer nicht länger als Notwendig im Versammlungsraum aufhalten müssen.

 

Der Vorstand

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